Was ist ein Industriemeister?
Industriemeister sind Führungskräfte im operativen Management. Sie sorgen für reibungslose Produktionsabläufe, leiten Mitarbeiter an und bilden Lehrlinge aus.
Um Industriemeister zu werden, legen Sie eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) ab. Die Prüfung ist in der Regel bundeseinheitlich organisiert und findet zweimal jährlich statt.
Informationen
- Schulungszeit: Mittwochs 17:30 bis 20:30 Uhr, Samstag 07:30 bis 14:15 Uhr
- Schulungsort: Ludwigslust
- Kosten: 5.200,00 € zuzügl. AdA
Fördermöglichkeiten
- Aufstiegs-BAföG
Das neue Aufstiegs-BAföG ist eine bundesweite staatliche Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Nutzen Sie die Förderung und zahlen Sie insgesamt 75 Prozent weniger an Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. - Meister-Extra
In MV kann jeder erfolgreiche Absolvent/in der beruflichen Weiterbildung zum Industriemeister das Meister-Extra erhalten. Mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung erhalten Sie bis zu 3.000,00 € Meister-Extra. - Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Was beinhaltet die Förderung? Das Stipendium deckt 90% Ihrer Weiterbildungskosten ab. Der Eigenanteil beträgt 10%, für welchen Sie sogar noch den Zuschuss für Lehrgangs und Prüfungsgebühren vom Aufstiegs BAföG in Anspruch nehmen können. - Steuerliche Vorteile
Sie können viele Kosten in Ihrer Steuererklärung mit einreichen, wie z.B. Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel, Fachliteraturen.
Inhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- rechtsbewusstes Handeln
- betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Der Fachbereiche spezifisch definiert (Siehe Flyer)
- Handlungsbereich Organisation: betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und
Kommunikationssysteme - Handlungsbereich Führung und Personal: Personalführung, Personalentwicklung,
Qualitätsmanagement
Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im jeweiligen Fachbereich
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Abschluss
- IHK Prüfung
Ansprechpartner*in
Sandra Hartmann
und
Dirk Mikoleit
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 16:00 Uhr
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