Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Maßnahme zur Integration durch individuelle Unterstützung
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 19 SGB III) ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Menschen mit Behinderungen soll nach § 4 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) unabhängig von der Ursache der Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend der Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert, die persönliche Entwicklung ganzheitlich gefördert und damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden. Dabei ist den individuellen Entwicklungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von behindertenspezifischen Berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahmen (BvB-Reha) nach § 117 Abs. 1 S.1 Nr.1 b i. V. m. §§ 51 und 53 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) im Auftrag der BA.
Vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist, auch die Vorbereitung einer versicherungspflichtigen Beschäftigungsaufnahme ein alternatives Ziel der BvB-Reha sein.
Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit gehört es zu den wichtigsten Aufgaben,
• den jungen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen,
• den jungen Menschen mit Behinderungen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Auf-nahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu vermitteln
• die Schlüsselkompetenzen der jungen Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zu entwickeln und zu fördern und
• die jungen Menschen mit Behinderungen möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.
Sofern sich im Verlauf der Maßnahme herauskristallisiert, dass eine Ausbildung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, vermitteln die Lehrgänge fachpraktische und theoretische sowie soziale Qualifikationen, um die Vermittlungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt herzustellen bzw. zu verbessern.
- vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt
- Individuelle sozialpädagogische Unterstützung bei Problemlagen
Ansprechpartnerin
Diana Binas
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