GiBB mbH Ludwigslust

Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Maßnahme zur Integration durch individuelle Unterstützung

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören junge Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 19 SGB III) ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Inhalte

Menschen mit Behinderungen sollen nach § 4 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Möglichkeit haben, am Arbeitsleben teilzunehmen. Dabei soll ihre persönliche Entwicklung gefördert werden, damit sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dabei muss man auf jeden einzelnen Menschen eingehen.

Die Maßnahme heißt „behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB-Reha)“ und wird nach § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b i. im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Das Ziel ist, die Teilnehmenden auf eine Ausbildung vorzubereiten und sie in eine Ausbildung zu bringen. Wenn eine Berufsausbildung nicht möglich ist, kann auch die Vorbereitung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung das Ziel der BvB-Reha sein.

Es ist wichtig, dass die jungen Menschen mit Behinderungen f. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu vermitteln.

  • Die Schlüsselkompetenzen der jungen Menschen mit Behinderungen zu fördern und
  • Die jungen Menschen mit Behinderungen in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

Wenn sich zeigt, dass eine Ausbildung nicht möglich ist, vermitteln die Lehrgänge praktische, theoretische und soziale Kenntnisse, um die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Ziel der Maßnahme
  • vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt
  • Individuelle sozialpädagogische Unterstützung bei Problemlagen

Ansprechpartnerin

Dorothea Runge

Montag – Freitag
08:00 Uhr  –  16:00 Uhr

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